Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit SCHOBER – 3D DRUCK & CAD SERVICE (S3D), Thomas Schober, Herderstraße 11, 85055 Ingolstadt.

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen (insbesondere: Konstruktion, Zeichnung, Berechnung und Kunststoff 3D-Druck) von S3D. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn S3D ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede andere Person oder rechtsfähige Gesellschaft.

2. Leistungen

S3D erbringt 3D Druck & CAD Service.

Angaben auf der Website beschreiben die Arbeitsweise. Sie sind kein Angebot im rechtlichen Sinn und keine Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit, solange sie nicht in das Angebot aufgenommen sind.

3. Vertragsschluss

Eine Anfrage ist unverbindlich. S3D prüft die Unterlagen und schickt ein Angebot in Textform, in der Regel per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.

Mit der Annahme gelten diese Bedingungen als vereinbart. S3D weist im Angebot auf die Seite agb.html hin.

4. Schutzrechte

Der Kunde sichert zu, dass er an den überlassenen Vorlagen die erforderlichen Rechte hat und dass ihre Verwendung keine Schutzrechte Dritter und kein Gesetz verletzt. Er stellt S3D von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Vorlagen entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Der Kunde ist verpflichtet, S3D sofort in Textform zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei S3D gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

Der Kunde überträgt S3D – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte.

5. Ablehnung

S3D kann einen Auftrag vor Vertragsschluss ablehnen, wenn die Daten technisch nicht ausführbar sind, der Auftrag außerhalb des angebotenen Verfahrens liegt oder der Inhalt gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.

6. Preise und Zahlung

Es gilt der Endpreis aus dem Angebot. Dort ist angegeben, ob Umsatzsteuer enthalten ist oder ob wegen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Zusatzaufwand, der erst bei der Ausführung sichtbar wird, wird nur nach Abstimmung in Textform berechnet.

Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, ist der Preis vor Beginn der Arbeiten fällig. Mit der Ausführung wird begonnen, wenn die Zahlung eingegangen ist und die nötigen Unterlagen vorliegen. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

7. Termine, Übergabe und Versand

Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot als verbindlich bezeichnet sind. Ansonsten bezeichnen Termine die voraussichtliche Fertigstellung einer Leistung. Eine Verzögerung, die der Kunde durch fehlende oder geänderte Unterlagen verursacht, verschiebt den Termin entsprechend.

Erfüllungsort ist Ingolstadt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden zu den im Angebot genannten Konditionen. Sofern nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart, wählt S3D die Art des Versands nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Übergabe an ihn oder eine von ihm bestimmte Person über. Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe in Ingolstadt über.

8. Beschaffenheit des Kunststoff 3D-Drucks

Der 3D Druck erfolgt im FDM Verfahren / Schmelzschichtverfahren. Die wichtigsten Parameter des Druckes (Schichthöhe, Infill, Material) sind im Angebot angegeben. Die Teile sind Prototypen, Einzelstücke oder kleine Serien und keine Spritzgussteile.

Schichtlinien, eine verfahrensbedingte Oberfläche, leichte Nähte und geringe Maßabweichungen gehören zu dem FDM Verfahren. Sie sind kein Mangel, soweit das Angebot keine engere Toleranz nennt. Eine bestimmte Maßhaltigkeit, Oberflächenqualität, Farbe, Belastbarkeit oder eine Eignung für Lebensmittelkontakt, Außeneinsatz oder einen bestimmten Einbau wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich steht.

9. Konstruktion und Zeichnung

Konstruktion und Zeichnungserstellung erfolgen unter Einhaltung der vereinbarten Normen und Konstruktionsregeln. Soweit die Aufgabe es zulässt, werden Normteile verwendet. Ansichten, Schnitte und Bemaßung entstehen aus dem Modell. Geschuldet ist das im Angebot beschriebene Ergebnis, in der Regel austauschbare Modelldaten und die Fertigungszeichnung.

Für Normteile und andere Katalogteile gelten die Angaben des jeweiligen Herstellers. S3D wird durch ihre Verwendung nicht Hersteller dieser Teile. Native CATIA-Dateien verbleiben bei S3D, sofern ihre Herausgabe nicht gesondert vereinbart ist.

10. Berechnung

Statik und weitere Berechnungen werden anhand geeigneter Festigkeitshypothesen durchgeführt. Das Ergebnis ist eine Auslegungshilfe. Es ist kein prüffähiger statischer oder normierter Nachweis und keine Freigabe für den Betrieb, solange das nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Entscheidung über den Einsatz des Bauteils trifft der Kunde.

11. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung darf der Kunde die übergebenen Ergebnisse für seine Zwecke nutzen, ändern und fertigen oder fertigen lassen. Dazu gehören die vereinbarte Zeichnung, die übergebenen Modelldaten und die gedruckten Teile. Vorlagen, native Arbeitsdaten und das methodische Know-how von S3D bleiben bei S3D, soweit die Herausgabe nicht vereinbart ist.

S3D darf Kundenmodelle und Zeichnungen nicht als Referenz veröffentlichen, solange der Kunde dem nicht in Textform zugestimmt hat.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von S3D. Der Kunde darf vor dem Eigentumsübergang nicht über sie verfügen, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.

13. Widerruf für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher, gilt Folgendes. Unternehmer haben kein Widerrufsrecht nach dieser Ziffer. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular schickt S3D mit dem Angebot in der E-Mail mit. Diese AGB ersetzen die Belehrung nicht.

Für Waren, die nach Vorgabe des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das betrifft den Kunststoff-3D-Druck nach Dateien, Maßen oder sonstigen Vorgaben des Kunden. Enthält der Auftrag ein solches Teil, besteht für diesen Auftrag kein Widerrufsrecht. S3D schreibt das in das Angebot. Der Kunde bestätigt mit der Annahme, dass er den Hinweis zur Kenntnis genommen hat.

Bei einer reinen Dienstleistung, insbesondere nur Konstruktion, nur Zeichnung oder nur Berechnung, kann der Verbraucher den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf ist zu richten an SCHOBER – 3D DRUCK & CAD SERVICE, Thomas Schober, Herderstraße 11, 85055 Ingolstadt, info@schober3d.de. Eine E-Mail genügt. Das Musterformular muss nicht verwendet werden. Zur Fristwahrung reicht es, die Erklärung vor Ablauf abzusenden.

Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB. Die Leistung muss vollständig erbracht sein. Vor Beginn muss der Verbraucher in Textform selbst verlangt haben, dass S3D vor Ablauf der Frist anfängt, und bestätigt haben, dass er sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Leistung verliert. Eine voreingestellte Zustimmung gilt nicht. S3D beginnt erst nach dieser Erklärung.

Widerruft der Verbraucher, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist, schuldet er für den bereits geleisteten Anteil einen angemessenen Betrag. Das gilt nur, wenn er den vorzeitigen Beginn verlangt hat und vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 357a BGB). Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

14. Mängel

Es gilt das gesetzliche Mängelrecht. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche an neu hergestellten Teilen und Arbeitsergebnissen in einem Jahr ab Ablieferung. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht, wenn das Ergebnis ein Bauwerk ist oder für ein Bauwerk verwendet wird. Unternehmer zeigen offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform an.

15. Haftung

S3D haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer übernommenen Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet S3D nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch zugunsten der Personen, deren S3D sich zur Erfüllung bedient.

Keine Haftung besteht für einen Schaden, der darauf beruht, dass die vom Kunden gelieferten Daten, Lastannahmen oder der beschriebene Einsatzzweck unzutreffend waren, soweit S3D den Fehler nicht erkennen musste.

16. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Unterlagen und Kenntnisse aus dem Auftrag vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrages. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich sind, rechtmäßig von dritter Seite stammen oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeitet S3D nach der Datenschutzerklärung.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Ingolstadt. S3D kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.